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Spezialisten im Industrievertragsrecht

Handelsrecht | Wirtschaftsrecht | LEGACON Industriekanzlei

Eines der Spezialgebiete von LEGACON Industriekanzlei ist die Beratung zum Industrievertragsrecht. Hierzu gehören alle industriespezifischen Verträge, die im Zusammenhang oder in Bezug auf die industrielle Produktion geschlossen werden.

Spezifische Verträge der industriellen Produktion

Rund um die industrielle Fertigung sind eine Vielzahl von Aspekten und Interessen sowie von Rechten und Pflichten zu regeln. Dies schlägt sich einer Vielzahl von unterschiedlichsten industriespezifischen Verträgen nieder. Bei der Gestaltung und Prüfung derartiger Verträge steht Ihnen LEGACON Industriekanzlei mit umfassender Beratungskompetenz im Recht der Industrieverträge zur Seite.

Industriespezifische Verträge: Passgenaue Beratung

Unsere Beratungskompetenz im Recht der Industrieverträge erstreckt sich u.a. auf die Gestaltung, Prüfung und fortlaufende Anpassung folgender Vertragswerke:

  • Produktions- und Lieferverträge (Production and Supply Agreements)
  • Kauf- und Lieferverträge (Purchase and Supply Contracts)
  • Beschaffungs- und Absatzverträge (Procurement and Supply Contracts)
  • Einzellieferverträge und Rahmenlieferverträge
    (Individual Supply Agreements and Framework Supply Agreements)
  • Werkzeugverträge (Tooling Agreements)
  • Geheimhaltungsverträge (Non-disclosure agreements)
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen (Quality assurance Agreements)
  • Logistikvereinbarungen (Logistics Agreements)
  • Letter of Intent (Vorvertrag / Absichtserklärung)
  • Nomination Letter (Nominierungsschreiben)
  • Award Letter (Vergabeschreiben)
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
    (General Terms and Conditions of Purchase)
  • Allgemeine Verkaufsbedingungen/ Allgemeine Lieferbedingungen
    (General Terms and Conditions of Sale / General Terms and Conditions of Supply)
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