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Gesellschaftsrechtliche Beratung für den industriellen Mittelstand

Ein wichtiger Fokus der LEGACON Industriekanzlei liegt auf der gesellschaftsrechtlichen Beratung und Begleitung von mittelständischen Unternehmen der industriellen Fertigung. Dies beginnt mit der Beratung im Vorfeld der Gründung einer Gesellschaft, dem Aufsetzen von Gesellschaftsverträgen und der Erstellung von Geschäftsführerverträgen etc. Ferner erstreckt sich unsere Beratung und Begleitung auf die Umstrukturierung, den Eintritt bzw. das Ausscheiden von Gesellschaftern. Ebenso gehört die Betreuung im laufenden Geschäft der Gesellschaft (Einberufung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen etc.) zu unserer Praxis. Schließlich verfügen wir auch über eine große Erfahrung in der Begleitung bei innerhalb des Gesellschafterkreises aufkommenden Streitigkeiten. Hier wirken wir mit einem mediativen Gesprächsansatz auf eine möglichst einvernehmliche Konfliktlösung unter den Gesellschaftern hin.

Gründung von Gesellschaften

Im Vorfeld der Gründung einer Gesellschaft bedarf es der sorgfältigen Klärung der jeweiligen Interessenlagen der späteren Gesellschafter. Nur so können diese ihren Niederschlag im späteren Gesellschaftsvertrag finden. Standardgesellschaftsverträge sind dafür ungeeignet und können lediglich eine erste Orientierung bieten. Unerlässlich ist deshalb eine individuelle gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung.

Je präziser hier die jeweiligen Interessen der einzelnen Gesellschafter berücksichtigt werden, desto eher lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. So haben sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsgesellschafter ihre jeweiligen spezifischen Interessenlagen. Entscheidend ist jedoch, dass die spätere Gesellschaft nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. So muss z.B. darauf geachtet werden, dass gesellschaftsvertragliche Rechte, die als Schutzmaßnahme für Minderheitsgesellschafter vorgesehen sind, von diesen nicht als Blockadeinstrumente missbraucht werden können.

Auf Basis langjähriger Kompetenz in der Beratung im Gesellschaftsrecht mittelständiger Unternehmen begleitet LEGACON Industriekanzlei Sie professionell und sachkundig im Rahmen der Gründung von Gesellschaften.

Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen

In jeder Gesellschaft sind – turnusmäßig oder außerordentlich – Gesellschafterbeschlüsse zu fassen und Gesellschafterversammlungen abzuhalten. Diese sind sorgfältig zu planen, vorzubereiten und einzuberufen und schließlich durchzuführen. Nur so lassen sich Formfehler und sich daran anschließende Auseinandersetzungen der Gesellschafter untereinander über die Wirksamkeit von Beschlüssen vermeiden.

Auch hier steht Ihnen LEGACON Industriekanzlei als erfahrene Wirtschaftskanzlei mit ihrer langjährigen Kompetenz in der Beratung im Gesellschaftsrecht mittelständischer Unternehmen zur Seite.

Konfliktlösung bei aufkommenden Streitigkeiten im Gesellschafterkreis

Trotz aller Sorgfalt und Umsicht lässt es sich in manchen Fällen nicht vermeiden, dass es zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen innerhalb des Gesellschafterkreises kommt. Häufig liegt dem eine Gemengelage aus persönlichen oder wirtschaftlichen Umständen und Gründen zugrunde. Solange derartige Streitigkeiten noch nicht vollends eskaliert sind, sollte unter allen Umständen versucht werden, eine einvernehmliche Lösung im Dialog zu finden. Eine solche außergerichtliche Lösungsfindung ist definitiv einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen. Unsere langjährige Beratungspraxis zeigt, dass gerichtliche Streitigkeiten und Klageverfahren sehr häufig zu völliger Verhärtung der Positionen führen. In der Sache selbst führen diese Gerichtsverfahren so gut wie nie zu einem für die Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis.

LEGACON Industriekanzlei steht Ihnen als spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit ihrer langjährigen Kompetenz in der Beratung im Gesellschaftsrecht mittelständischer Unternehmen umfassend zur Seite.

Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten

In Fällen, in denen es – trotz aller Bemühungen – nicht zu einer außergerichtlichen Einigung von Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft kommt, bleibt nur die gerichtliche Klärung. Auch hier stehen wir Ihnen als im Gesellschaftsrecht erfahrene Prozessanwälte professionell zur Verfügung. Dabei kann es sich um die Vertretung einzelner Gesellschafter oder aber auch der Gesellschaft als solcher handeln. Aus Gründen des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen können allerdings immer nur einzelne Gesellschafter alleine oder die Gesellschaft als solche vertreten werden.

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