Beratung zum industriellen Kauf- und Liefervertragsrecht

LEGACON Industriekanzlei ist u.a. auf die Beratung zu allen Beschaffungs- und Absatzverträgen der Industrie spezialisiert.

Rechtlicher Rahmen des Kauf- und Liefervertragsrechts

Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bildet den grundlegenden rechtlichen Rahmen für Verträge über die Beschaffung und den Absatz von Waren, Gütern und Produkten im – deutschen – inländischen Warenverkehr.

Im Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) werden diese kaufrechtlichen Regelungen durch die handelsrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) über den Handelskauf ergänzt und erweitert. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – wie Einkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen – werden diese Regelungen regelmäßig weiter ausgestaltet.

Sofern es schließlich um einen grenzüberschreitenden Waren- und Güteraustausch geht, finden darüber hinaus die Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR), des Internationalen Privatrechts der Europäischen Union (u.a. ROM-I) und gegebenenfalls des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung (siehe dazu: Internationales Liefervertragsrecht).

Passgenaue Beratung zu industriellen Beschaffungs- und Absatzverträgen

Unsere Beratungskompetenz im industriellen Liefervertragsrecht erstreckt sich u.a. auf die Gestaltung, Prüfung und fortlaufende Anpassung folgender Vertragswerke:

  • industrielle Produktions- und Lieferverträge
  • industrielle Beschaffungs- und Absatzverträge
  • Lieferverträge / Zulieferverträge der Zulieferindustrie
    (Einzellieferverträge, Rahmenlieferverträge)
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
  • Allgemeine Verkaufsbedingungen
  • sämtliche im sachlichen Zusammenhang damit stehende Vereinbarungen
    (siehe dazu: Recht der Industrieverträge)
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