Beratung zum industriellen Kauf- und Liefervertragsrecht
LEGACON Industriekanzlei ist u.a. auf die Beratung zu allen Beschaffungs- und Absatzverträgen der Industrie spezialisiert.
Rechtlicher Rahmen des Kauf- und Liefervertragsrechts
Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bildet den grundlegenden rechtlichen Rahmen für Verträge über die Beschaffung und den Absatz von Waren, Gütern und Produkten im – deutschen – inländischen Warenverkehr.
Im Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) werden diese kaufrechtlichen Regelungen durch die handelsrechtlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) über den Handelskauf ergänzt und erweitert. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – wie Einkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen – werden diese Regelungen regelmäßig weiter ausgestaltet.
Sofern es schließlich um einen grenzüberschreitenden Waren- und Güteraustausch geht, finden darüber hinaus die Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR), des Internationalen Privatrechts der Europäischen Union (u.a. ROM-I) und gegebenenfalls des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung (siehe dazu: Internationales Liefervertragsrecht).
Passgenaue Beratung zu industriellen Beschaffungs- und Absatzverträgen
Unsere Beratungskompetenz im industriellen Liefervertragsrecht erstreckt sich u.a. auf die Gestaltung, Prüfung und fortlaufende Anpassung folgender Vertragswerke:
- industrielle Produktions- und Lieferverträge
- industrielle Beschaffungs- und Absatzverträge
- Lieferverträge / Zulieferverträge der Zulieferindustrie
(Einzellieferverträge, Rahmenlieferverträge) - Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Allgemeine Verkaufsbedingungen
- sämtliche im sachlichen Zusammenhang damit stehende Vereinbarungen
(siehe dazu: Recht der Industrieverträge)