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Gestaltung und Prüfung von Industrieverträgen

Ein zentraler Baustein des Leistungsspektrums von LEGACON Industriekanzlei ist die Gestaltung und Prüfung von Verträgen des industriellen Sektors. Kennzeichnend ist hierfür unser strukturiertes Vorgehen bei der Vertragsgestaltung.

Spezifische Verträge der industriellen Produktion

Im Zusammenhang mit der industriellen Fertigung ergeben sich eine große Anzahl von Aspekten, bei denen die jeweiligen Rechte und Pflichten der Beteiligten (Kunden, Lieferanten, sonstige Dritte) konkret geregelt werden müssen. Daraus sind zahlreiche und sehr unterschiedlichen industriespezifische Verträgen entstanden, wie zum Beispiel:

  • Produktions- und Lieferverträge (Production and Supply Agreements)
  • Kauf- und Lieferverträge (Purchase and Supply Contracts)
  • Beschaffungs- und Absatzverträge (Procurement and Supply Contracts)
  • Einzellieferverträge und Rahmenlieferverträge
    (Individual Supply Agreements and Framework Supply Agreements)
  • Werkzeugverträge (Tooling Agreements)
  • Geheimhaltungsverträge (Non-disclosure agreements)
  • Qualitätssicherungsvereinbarungen (Quality assurance Agreements)
  • Logistikvereinbarungen (Logistics Agreements)
  • Letter of Intent (Vorvertrag / Absichtserklärung)
  • Nomination Letter (Nominierungsschreiben)
  • Award Letter (Vergabeschreiben)
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen
    (General Terms and Conditions of Purchase)
  • Allgemeine Verkaufsbedingungen/ Allgemeine Lieferbedingungen
    (General Terms and Conditions of Sale / General Terms and Conditions of Supply)

Spezialisten für die Gestaltung von Industrie Verträgen

Aufgrund langjähriger und umfassender Kompetenz im Industrievertragsrecht steht Ihnen LEGACON Industriekanzlei als kompetenter Partner bei der Gestaltung und Prüfung derartiger Verträge zur Seite.

Strukturiertes Vorgehen bei der Vertragsgestaltung

Weit verbreitet ist der Wunsch nach Standardverträgen für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Einkauf- und Verkaufsverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Inspektions- und Wartungsverträge etc. Dies gilt insbesondere auch für Allgemeine Einkaufs- und Ver-kaufsbedingungen. Auch wenn ein Standardvertrag im ersten Moment sinnvoll, richtig und gut klingt, kann dieser allerdings nicht passgenau die konkreten Rahmenbedingungen und Interessen der Mandanten abbilden. Deshalb gibt es nicht DEN einen guten (Standard-) Vertrag oder DIE guten (Standard) Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur individuelle Vertragstexte können diesen Anforderungen gerecht werden.

Ganz am Anfang der Vertragsgestaltung steht bei uns deshalb die Ermittlung der konkreten Interessen und Zielsetzungen unserer Mandanten sowie der entsprechenden Rahmenbedingungen. Erst wenn diese detailliert im Gespräch mit unseren Mandanten herausgearbeitet worden sind, erarbeiten wir einen ersten Vertragsentwurf. Dabei werden auch alternative Klauseln vorgeschlagen. Im Anschluss daran wird der erste Entwurf eingehend mit unseren Mandanten diskutiert, wobei insbesondere die Vor- und Nachteile bzw. die Konsequenzen der jeweiligen Klauselalternativen durchgesprochen werden. Im nächsten Schritt arbeiten wir die Ergebnisse dieser Erörterung in einen weiteren Vertragsentwurf ein, welcher dann final mit unseren Mandanten abgestimmt wird. Dieser iterative Prozess wird gegebenenfalls mehrfach durchlaufen. Dies ist auch von den möglichen Einwänden und Gegenvorschlägen der jeweiligen Vertragspartner unserer Mandanten, die ebenfalls berücksichtig werden müssen, abhängig.

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