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Expertise im Industrieversicherungsrecht

Die Expertise im Industrieversicherungsrecht rundet die Erfahrung von LEGACON Industriekanzlei in den für die Industrie relevanten Rechtsgebieten ab (Industrieversicherung). Im Industrieversicherungsrecht berät und vertritt LEGACON Industriekanzlei sowohl Industrieversicherer als auch Versicherungsnehmer der Bereiche Industrie und Gewerbe. Unser Fokus ist dabei auf die Versicherung gewerblicher und industrieller Risiken gerichtet.

Langjährige Praxiserfahrung im Industrieversicherungsrecht

Das Rechtsgebiet der Industrieversicherung unterteilt sich zunächst in die beiden Hauptbereiche: Recht der Sachversicherung sowie Recht der Haftpflichtversicherung.

Dazu zählen zum einen die Bereiche der Sachversicherung mit Feuer, Elementarschaden, Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall und Technische Versicherung. Dann die Transportversicherung mit u.a. der Warentransportversicherung und der Verkehrshaftungsversicherung. Sowie der Bereich Haftpflicht mit u.a. Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Rückrufkosten, Umwelthaftpflicht und Umweltschaden.

Aufgrund der langjährigen Praxiserfahrung auf diesen Gebieten verfügt LEGACON Industriekanzlei über herausragende Expertise im Industrieversicherungsrecht.

Das Recht der industriellen Sachversicherung

Gegenstand der Sachversicherung ist die Absicherung von Risiken, die sich aus dem sog. Sachsubstanzinteresse ergeben. Dies ist das Interesse des Versicherungsnehmers am jeweiligen Sachwert von Gebäuden, Inventar und technischen Anlagen. Ebenso zur Sachversicherung gehören die Betriebsunterbrechungsversicherungen, die sich auf das Interesse des Versicherungsnehmers am Nutzungspotential richten. Hierbei handelt es sich um Erlöskraft der beschädigten oder zerstörten Sachwerte. Einen weiteren Spezialbereich der Sachversicherung bilden schließlich die Bausachversicherungen.

Zum Bereich der Sachversicherung gehören u.a.:

  • Feuerversicherung (Gebäude, Inhalt/ Inventar)
  • Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung (FBU)
  • Elementarschadenversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Sturmversicherung
  • Technische Versicherungen
    • Maschinenversicherung
    • Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU)
    • Garantieversicherung etc.
    • Montageversicherung
  • Bausachversicherungen
    • Bauleistungsversicherung
    • Baugeräteversicherung

Das industrielle Haftpflichtversicherungsrecht

Demgegenüber hat die Haftpflichtversicherung nicht die Absicherung von Sachsubstanzrisiken zum Gegenstand. Vielmehr bezieht sich diese auf die Versicherung von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter infolge von Sach- und Personenschäden sowie von Vermögensschäden.

Zum industriellen Haftpflichtversicherung zählen u.a. die:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Planungshaftpflichtversicherung (Planer/ Ingenieure)
  • Bauträgerhaftpflichtversicherung (Generalunternehmer/ Generalübernehmer)
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenversicherung
  • D&O Versicherung

Das Recht der gewerblichen Transportversicherung

Einen weiteren wichtigen Bereich der industriellen Versicherungen bilden die Transportversicherungen, zu denen u.a. zählen:

  • Warentransportversicherung
  • Verkehrshaftungsversicherung
  • Werksverkehrsversicherung

Deckungskonzepte für die Baubranche

Schließlich existieren spezifische – weder der Sach- noch der Haftpflichtversicherung zuzuordnende – Deckungskonzepte für den Baubereich:

  • Baufertigstellungsversicherung
  • Baugewährleistungsversicherung

Experten im Industrieversicherungsrecht

Die langjährige Praxiserfahrung im industriellen Versicherungsbereich ist besonderes Kennzeichen von LEGACON Industriekanzlei. Aufgrund dieser Expertise im Industrieversicherungsrecht werden wir regelmäßig von Industrieversicherern und von industriellen Versicherungsnehmern beauftragt.

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